Der Handel mit Kryptowährungen ist derzeit in aller Munde.
Neben dem Marktführer “Bitcoin” machen sich aber auch andere Währungen einen Namen – “Ripple” ist mit seinem “Swift-System” der Favorit von Banken, “Peercoins” sollen zusätzlich dem Klimaschutz dienen und “Caizcoin” besitzt die erste islamkonforme Blockchain, die den Handel von Kryptowährungen nun auch für Muslime möglich macht.
Angesichts dieses Wachstums an Währungstypen sowie auch des Marktvolumens wird auch die damit verbundene Investition in andere Anlagen häufiger diskutiert.
Eine davon ist das sogenannte “Betongold”, sprich die Anlage in Immobilien.
Trotz des großen Potenzials, welches sich für Immobilienanleger und -käufer durch Kryptowährungen auf dem Papier ergibt, war die rechtliche Lage diesbezüglich lange nicht ersichtlich.
Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das Interesse an solchen spezifischen Fällen bislang nicht gegeben war. Mögliche Verunsicherungen, dass solche Transaktionen nun mit dem Verdacht der Geldwäsche in Verbindung gebracht werden könnten, werden wohl in Zukunft geringer vorkommen.
„Immobilien können gegen alles Mögliche getauscht werden. Auch gegen einen Apfel und natürlich auch gegen Bitcoins“, heißt es beispielsweise vonseiten des Bundesfinanzministeriums. So sieht es auch die Bundesnotarkammer, die ihren Sitz in Berlin hat.
Beim Kauf eines Ferienhauses oder einer Anlageimmobilie könne prinzipiell jeder beliebige Vermögensgegenstand und somit auch ein festgelegter Betrag einer Kryptowährung als Tauschmittel festgelegt werden.
Trotz der Möglichkeiten einer Transaktion von Kryptowährung gegen Immobilien soll dieser Schritt mit Behutsam durchgeführt werden. Beispielsweise weist der Immobilienverband Deutschland darauf hin, dass hier Prüfungen erforderlich sind bzw. sein müssten.
Falls ein Kaufinteressent mit Kryptowährung bezahlen und einen Makler einbinden möchte, könnte laut Pressesprechern des Verbands sehr wohl die Prüfung bzw. die Verdachtsmeldung auf Geldwäsche erforderlich sein. Dies ergebe sich automatisch aus größeren Summen von Bargeld, dessen Status eine Kryptowährung in diesem Fall automatisch erhalten würde.
Wird jedoch auf die Technologie von Kryptowährungen geachtet, kann damit ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung der Geldwäsche betrieben werden. Anbieter wie “Caizcoin”, die durch diesen Ansatz auch den islamkonformen Handel mit Kryptowährungen ermöglichen, führen die Prüfung von Verdachtsfällen beispielsweise direkt mir ihrer Blockchain durch.
Wer sich sicher ist, dass bei jenen rechtlichen Prüfungen kein Verdacht auf Betrug durch den Einsatz von Kryptowährungen besteht , kann durchaus von möglichen Vorteilen profitieren. Durch die Blockchain-Technologie, auf welcher die meisten Kryptowährungen basieren, fällt die Transaktion möglicherweise leichter aus, als es oft in Kombination mit Aktien der Fall sein kann.
Der Erwerb kann auf Online-Plattformen bzw. -Marktplätzen erfolgen, was neben einem Computer auch über das Smartphone abgewickelt werden kann.
Die Technologie der Blockchain vereinfacht gewisse Prozesse, welche auch in Zusammenhang mit dem Immobilienkauf von Vorteil sein können. Dass sich das Digitalgeld möglicherweise noch weiter in der Immobilienwelt ausbreitet, wird anhand einer Transaktion in der Schweizer Gemeinde Baar ersichtlich.
2019 wurde hier eine Liegschaft für umgerechnet 2,7 Millionen Euro verkauft. Ein Teil jener Liegenschaft wurde hier tokenisiert, sprich zerstückelt und anschließend an vier Investoren weiterverkauft.
Daraus lässt sich ableiten, dass mit dem Besitz von Kryptowährungen auch ein Bruchteils-Eigentum an Immobilien im Bereich des Möglichen liegt. Dadurch entsteht der Vorteil, dass Anleger nicht viel Kapital ansparen müssen, um die Investition in ein Anlageobjekt durchzuführen.
Ein zusätzlicher Vorteil, welcher durch den Kauf von Immobilien durch Kryptowährungen entsteht, sind die damit verbundenen, geringen Kosten. Dies trifft selbst auf Überweisungen zu, die über die Landesgrenze hinausgehen. Immobilienkäufer können somit hohe Devisen- und Transferkosten einsparen und vergleichsweise günstiger Immobilien im Ausland erwerben.
Ein Beispiel für diese Entwicklung stellt in etwa das osteuropäische Land Georgien dar. Hier wird die Verwaltung von Grundbucheinträgen über eine Blockchain durchgeführt. So wird es einfacher, Immobilienkäufe schneller abzuwickeln und auch Einträge bei einem Hausverkauf effizienter anzupassen.
Die sonst aufwendige Bürokratie, welche üblicherweise mit Immobilienkäufen einhergeht, würde sich mit einer Flächendeckung dieses Ansatzes drastisch verringern.
Wer den Kauf einer Immobilie durch Kryptowährung nun in Betracht zieht, sollte sich jedoch nicht aufgrund der vorher aufgelisteten Punkte gänzlich in Sicherheit wiegen. Das Senden von großen Beträgen stellt in diesem Zusammenhang selbst bei großen Währungen wie “Bitcoin” nach wie vor ein Risiko dar.
Falls die Adressen beim Transfer nicht richtig konfiguriert sind, kann die Transaktion nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aufgrund dessen spielen Hackerangriffe hier nach wie vor eine wesentliche Rolle.
Beim möglichen Kauf einer Liegschaft mit digitalen Währungen müssen sich Anleger und Endnutzer auch bewusst sein, dass jenes Geld keiner behördlichen Regulierung unterliegt. Aus diesem Grund ist eine hohe Volatiliät, sprich eine Anfälligkeit für Marktschwankungen, vorprogrammiert. Speziell im Falle von Immobilienkäufen könnte sich dies als problematisch erweisen.
Da hier bis zur tatsächlichen Abwicklung Zeit vergeht, kann daher weder für Käufer noch Verkäufer ersichtlich sein, welchen tatsächlichen Wert das Geld zum Zeitpunkt der Überweisung hat. Ist trotz starkem Kursabfall ein Kaufvertrag bereits unterschrieben, kann dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen einhergehen.
Des Weiteren muss auch erwähnt werden, dass mit dem Erwerb bzw. dem Handel von Kryptowährungen auch eine steuerliche Verpflichtung entsteht. “Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz samt Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer besteuert”, erklärt ein Sprecher von Caizocin , der ersten islamkonformen Kryptowährung, die Sachlage. “Wird die Kryptowährung mindestens 12 Monate gehalten, sind Gewinne steuerfrei.
Dies gilt allerdings nicht für Zinserträge, die daraus resultieren”. Aus diesem Grund sollten Immobilienkäufer nicht dazu tendieren, den Kauf des neuen Ferienhauses oder Anlageobjektes mit dem erwirtschafteten Reingewinn zu finanzieren. Des Weiteren muss hier auch die mit Immobilienkäufen verbundene Steuerverpflichtung berücksichtigt werden.
Die Zahlung mit “Bitcoin” und anderen Währungen stellt keinen Steuerminderungsgrund dar, wodurch eine Grunderwerbssteuer auch in diesen Fällen vollständig abgegolten werden muss.
Der Beitrag Immobilien mit Kryptowährungen finanzieren: Ist das möglich? erschien zuerst auf Immoanleger.