Tippgeberinformationen

Informationen für Tippgeber

Wir legen größten Wert auf Diskretion und Datensicherheit für unsere Kunden!

Bitte beachten Sie daher unsere Hinweise!

Ablauf der Vermittlung 

 

  • Sie registrieren sich bei uns als Tippgeber.
  • Sie nennen uns per Telefon oder E-Mail einen Eigentümer und die zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück.
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  • Wichtig! Der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz der Datenweitergabe zustimmen (DSGVO). Bitte leiten Sie die Daten an uns weiter, denn wir benötigen eine unterschriebene Einwilligung und Kenntnisnahme zum Datenschutz des zukünftigen Kunden. Die Unterlagen hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung.
  • Nimmt Ihr Tipp direkt mit uns Kontakt auf, muß er Ihren Namen oder Ihre Registriernummer nennen. Wir übernehmen dann die Einwilligung nach DSGVO. 
  • Danach nehmen wir mit Ihnen Verbindung auf und verifizieren das angebotene Objekt und den Eigentümer.
  • Wir schließen mit dem Eigentümer einen Allein-Vermarktungsauftrag ab und vermitteln die Immobilie. 
  • Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.
  • Grundsätzlich ist der Tippgeber für die Versteuerung der Provision zuständig und verantwortlich. Der Tippgeber muss die erhaltene Provision in seiner Einkommensteuererklärung erfassen, entweder in Anlage G oder Anlage SO.

 

Was nicht geht

Bei folgenden Sachverhalten behalten wir uns vor, den Provisionsanspruch abzulehnen:

 

  • Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.
  • Eigentümer erhalten keine Tippgeber-Provision
  • Sie sind Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
  • Die Immobilie ist uns bereits bekannt oder wird öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, Zeitung oder ähnlichem.
  • Bei Nichtzahlung unserer Maklercourtage erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Provision.
  • Das Immobilienangebot wird von uns nicht akzeptiert, d.h. es muß für uns eine erfolgreiche Vermittlung realisierbar sein.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.
  • Die Tippgeber verpflichten sich, die vorgegeben Gesetze zu achten. Hier muss vor allem das UGW (§ 7 Abs. 1 UWG) beachtet werden. Die Akquise von Eigentümer als Verkäufer oder Vermietern ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung oder in aggressiver Weise erfolgt. Auch ist eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe oder Täuschung untersagt. Bei Verstößen gegen diese Gesetze und Regeln zahlen wir keine Provision aus!

 

Tipps

Wenn Sie in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis hören oder Nachbarn Ihnen erzählen, dass diese ihre Immobilie verkaufen möchten, 

ist die Sache natürlich einfach. 

Dann haben sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihren Tipp zu geben.


Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen die Augen offen halten, fällt Ihnen bestimmt die ein oder andere Immobilie auf.


Es gibt  Anzeichen, die auf einen geplanten Verkauf schließen lassen

 

  • leere Fenster ohne Vorhänge oder Deko an Wohnungen oder Häusern
  • Wohnung oder Häuser sind längere Zeit nicht bewohnt. Niemand geht ein und aus.
  • Rolläden sind auch tagsüber geschlossen.
  • Der Briefkasten ist immer ungeleert 
  • es stehen keine Mülleimer zum Leerungstermin
  • Sie sehen ein Grundstück das nicht bebaut ist

 

Dann fragen Sie einfach bei dem Eigentümer nach, wenn dieser Ihnen bekannt ist. Oder sprechen Sie die Nachbarn nach, 

wem das Grundstück gehört und fragen, ob er es verkaufen möchte.


Gründe für einen Immobilienverkauf


 

  • jemand möchte sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkaufen, weil er das Geld dafür dringend benötigt (Schulden, finanzielle Schwierigkeiten, etc.).
  • da eine eigene Immobilie sehr viel Geld kosten kann (Grunderwerbssteuer, Renovierungen, Reparaturen, Unterhaltskosten, usw.)
  • bei einer vermietet Wohnung kann es z.B. zu Zahlungsschwierigkeiten und Ärger mit den Mietern, der Hausverwaltung kommen. Daher ist es oft die beste Möglichkeit, die Wohnung zu verkaufen.
  • bei einer Scheidung muss oft das gemeinsame Haus oder die Wohnung verkauft werden.
  • nach eine Todesfall wird meist von den Erben versucht, das Haus, die Wohnung oder das Grundstück zu verkaufen.
  • Das eigene Haus ist zu groß geworden, da die Kinder sind aus dem Haus sind.  Nun möchte man das Haus verkaufen und sich eine kleinere Wohnung mieten/ kaufen.
  • Jemand baut gerade ein Einfamilienhaus und nun soll die Eigentumswohnung verkauft werden.

 

Mit etwas Achtsamkeit werden Ihnen noch viele weitere Möglichkeiten auffallen, bei denen Sie nachfragen können. 


Sie werden sehen – es lohnt sich für Sie!


Warum Tippgeber auf uns setzen

„So schnell kommt man zu einem kostenlosen Urlaub! Die Gastfamilie hat vom Verkauf  des Nachbarhauses gesprochen, schnell hier angemeldet, den Tipp abgegeben und 8 Wochen später war das Geld da.

Wir kommen wieder :-)“

Jens Pavlic, Fulda

„Die Zusammenarbeit hat toll geklappt. Pfalz.Immo hat mich absolut überzeugt. Sollte ich wieder etwas hören, würde mich jederzeit wieder melden und kann es nur weiterempfehlen.“

Ria Gerlach, Zweibrücken

„Die Leute sind freundlich und mein Kollege war sehr zufrieden. Mit so einem großen Service hat er bei einem Makler nicht gerechnet.

Für ihn und mich hat es sich voll gelohnt“ 

Peter Reichelt, Dahn

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