9. August 2023
Ein Mieter von Gewerberäumen muss nach einer Kündigung nicht auf Aufforderungen des Vermieters reagieren, die Bereitschaft zur rechtzeitigen Räumung zu bestätigen. Schweigen auf eine solche Aufforderung ist kein Anlass für eine Klage auf künftige Räumung.Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...